Partnerinformationen vom ASKUMA-Marktplatz

Sehr geehrter ASKUMA-Partner,

der Arbeitskreis Vermittlerrichtlinie hat das Bauherrenrisiko von bis zu 50.000 ¤ für Um-, An- und Baumaßnahmen als Mindeststandard in der Haftpflichtversicherung definiert. Aber was bedeutet der Begriff Bauherrenrisiko in der Haftpflichtversicherung und welche Deckung bieten die auf dem ASKUMA-Marktplatz befindlichen Haftpflichtversicherungsprodukte:

Begriff Mitversicherung des Bauherrenrisikos

Das Bauherrenrisiko ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Eigenschaft als Bauherr für Um-, An- und Baumaßnahmen an mitversicherten Immobilien.

ASKUMA-Deckungskonzepte

Die ASKUMA-Deckungskonzepte erfüllen alle den Mindeststandard für die Mitversicherung des Bauherrenrisikos in Höhe von 50.000 ¤ in der Haftpflichtversicherung. So bietet die AXA Versicherung AG die Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten bis zu einer Bausumme von 100.000 ¤ je Bauvorhaben an. Die Ideal Versicherung AG versichert den Versicherungsnehmer als Bauherr oder Unternehmer bis zu einer Bausumme von 60.000 ¤ je Bauvorhaben. Der Münchener Verein Allgemeine Versicherungs-AG versichert den Versicherungsnehmer als Bauherr bis zu einer Bausumme von 50.000 ¤ je Bauvorhaben. Bei der Alte Leipziger Versicherung Aktiengesellschaft ist die gesetzliche Haftpflicht als Bauherr bis zur Höhe der Versicherungssumme von 300.000 ¤ für ein selbst genutztes Ein- bzw. Zweifamilienhaus unbegrenzt mitversichert.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr ASKUMA-Online-Team



 

Seitenname: R2AskPartnerInfo.aspx - ASKUMA AG - Druckdatum: 30.07.2010 04:10:48